Im Alter nehmen gesundheitliche Einschränkungen immer weiter zu. Das Ziel der DRK-Gesundheitsprogramme ist, dass Menschen auch bis ins hohe Alter fit und eigenständig bleiben. Die Ausbildungen der DRK-Übungsleitungen Gymnastik und Wassergymnastik umfassen jeweils Grund-, Aufbau- und Abschlusslehrgang mit insgesamt mind. 120 Unterrichtseinheiten, mind. 40 UE Praxis und schließen mit einem kleinen Fragebogen sowie einer Lehrprobe ab. Dieses Seminar ist der erste Teil der Ausbildung zur DRK-Übungsleitung im Bereich Gymnastik und Wassergymnastik. In der Ausbildung sollen zukünftige Übungsleitungen dazu befähigt werden, Teilnehmenden in Bewegungskursen ein abwechslungsreiches Angebot unter qualifizierter Anleitung zu bieten, um deren geistige und körperliche Gesundheit zu erhalten und zu fördern.
WAS? • Umgang mit dem Leitfaden Gymnastik • Gesundheitsförderung und Prävention • Struktur und Organisation der DRK Gesundheitsprogramme • ATP im DRK • Planung und Vorstellen von Stundenteilen Teil 1 • Grundlagenkompetenz von Übungsleitungen Teil 1 • Veränderungen im Alter • Methodische/ Didaktische. Grundlagen • Anatomie und Physiologie • Motorische Grundeigenschaften Teil 1 ( Beweglichkeit, Koordination, Kraft) in Theorie und Praxis • Transfer Stehen- Sitzen-Liegen • Gang- und Haltungsschule • Einsatz von Musik • Spiele und Spielen in Theorie und Praxis • Wissenscheck in Form einer theoretischen Lernkontrolle • Baustein Kommunikation Teil 1
WER? Zukünftige Übungsleiter Gymnastik und Wassergymnastik VORAUSSETZUNGEN: • Guter Kontakt zu älteren Menschen • Gute eigene Bewegungsfähigkeit und Körperwahrnehmung • Hospitation/ Teilnahme an mind. fünf Stunden DRK-Bewegung • aktueller Erste-Hilfe-Kurs • Alter unter 65 Jahren
WANN? TERMINE Teil 1 17.01.-19.01.2025 Teil 2 24.01.-26.01.2025
WIEVIEL? Preise auf Anfrage (Preisänderungen vorbehalten) HINWEIS: Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. können bei noch offenen Mitteln die Kosten subventioniert werden.
ANMELDUNG • Die Anmeldung von Teilnehmenden aus anderen Landesverbänden ist erst ab dem 01.01.2025 möglich.